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   BVerwG, 01.02.1982 - 7 B 210.81   

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https://dejure.org/1982,6306
BVerwG, 01.02.1982 - 7 B 210.81 (https://dejure.org/1982,6306)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1982 - 7 B 210.81 (https://dejure.org/1982,6306)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1982 - 7 B 210.81 (https://dejure.org/1982,6306)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 7 B 210.81
    Die in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1980 (BVerfGE 54, 148) und vom 10. März 1981 (BVerfGE 56, 249/266) betreffen andere Sachverhalte, die mit dem hier vorliegenden nichts gemein haben.
  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 7 B 210.81
    Die in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1980 (BVerfGE 54, 148) und vom 10. März 1981 (BVerfGE 56, 249/266) betreffen andere Sachverhalte, die mit dem hier vorliegenden nichts gemein haben.
  • BVerwG, 10.09.1975 - 7 B 35.75

    Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserleitung - Möglichkeit der Verhängung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 7 B 210.81
    Es steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß der Zwang zum Anschluß an eine öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG verstößt (vgl. Beschluß vom 10. September 1975 - BVerwG 7 B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481], zuletzt Beschluß vom 21. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 198.81 -).
  • BVerwG, 21.10.1981 - 7 B 198.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 7 B 210.81
    Es steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß der Zwang zum Anschluß an eine öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG verstößt (vgl. Beschluß vom 10. September 1975 - BVerwG 7 B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481], zuletzt Beschluß vom 21. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 198.81 -).
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